Fortsetzung der Förderung der Mehrgenerationenhäuser

Ab dem 3. August 2020 können sich alle im laufenden Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationenhäuser für eine Förderung im neuen Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander bewerben. Bis zum 30. September 2020 können somit bundesweit 534 Mehrgenerationenhäuser beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) einen Förderantrag stellen. Erstmals in der Programmgeschichte erhalten die Häuser eine hohe Planungssicherheit, denn sie werden nun über eine Laufzeit von acht Jahren gefördert.{Play}

Unter dem Motto „Miteinander – Füreinander“ setzt das neue Bundesprogramm neue Impulse auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Demokratie, die Förderung digitaler Kompetenzen und des Engagements sowie auf das Thema ökologische Nachhaltigkeit.{Play}

Der Sonderschwerpunkt “Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen” wird ab 2021 ebenfalls fortgesetzt. Dieser ist Teil der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung (AlphaDekade). Mit den zusätzlichen Fördermitteln können die beteiligten Mehrgenerationenhäuser konkrete Lernangebote im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung, aber auch Kampagnen zur Sensibilisierung der lokalen Öffentlichkeit oder das Entwickeln geeigneter Lernmaterialien anstoßen und umsetzen.{Play}

Weitere Informationen zum Sonderschwerpunkt finden Sie hier{Play}

Fortsetzung der Förderung der Mehrgenerationenhäuser

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