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Workshop zur Antragstellung nach § 13a WbG – Workshop 2
Auch in diesem Jahr können Volkshochschulen Fördermittel für Maßnahmen der regionalen Bildungsent-wicklung nach § 13a WbG beantragen. Die Antragsfrist endet am 15. November 2026.
Um die Volkshochschulen bei der Entwicklung förderfähiger Projektvorhaben zu unterstützen, bietet der Landesverband erneut digitale Workshops an. Ziel ist es, über die Rahmenbedingungen des Förderinstru-ments zu informieren, erfolgreiche Projektvorhaben aus der Praxis vorzustellen und Raum für Fragen so-wie den fachlichen Austausch zu schaffen.
Neu in diesem Jahr ist die Beteiligung der zuständigen Bezirksregierungen. Die Erfahrungen der vergan-genen Jahre haben gezeigt, dass insbesondere regionale Besonderheiten bei der Antragstellung und der finanztechnischen Abwicklung regelmäßig Anlass für Rückfragen geben. Durch den direkten Austausch mit den Ansprechpersonen der Bezirksregierungen erhalten die teilnehmenden Volkshochschulen erstmals die Möglichkeit, diese Fragen unmittelbar zu klären und regionale Aspekte gemeinsam zu besprechen.
Da nicht alle Bezirksregierungen an einem gemeinsamen Termin teilnehmen können, werden in diesem Jahr zwei aufeinander abgestimmte Online-Workshops angeboten.
– Workshop 2
8. Oktober 2026 | 11:00–12:00 Uhr
Beteiligte Bezirksregierungen: Köln
Der zweite Workshop ist analog zum ersten Workshop aufgebaut, allerdings ohne Praxisbeispiele, und legt den Schwerpunkt auf den unmittelbaren Austausch mit den Vertreter*innen der Bezirksregierungen. Nach einem kurzen Input zu den allgemeinen Rahmenbedingungen wechseln die Teilnehmenden direkt in die Breakout-Sessions.
Programm:
o Kurzinput zu den allgemeinen Rahmenbedingungen des Förderinstruments
o Austausch zu regionalen Besonderheiten in Breakout-Sessions mit den beteiligten Bezirksregie-rungen
o Gemeinsamer Abschluss im Plenum
